Konditionen
Psychologische Psychotherapie wird seit dem 1. Juli 2022 über die Grundversicherung finanziert. Für die Kostenübernahme benötigen Sie eine Anordnung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt (15 Sitzungen). Bei Krisenintervention und Kurztherapie (10 Sitzungen) kann die Anordnung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt (z.B. Gynäkologie) erfolgen, nicht jedoch bei Gruppentherapie. Bei Bedarf wird die Anordnung zur Behandlung um eine Weitere verlängert. Auf Leistungen bei Mutterschaft, ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt, werden sämtliche Behandlungskosten ohne anfallenden Selbstbehalt übernommen.
Für den Fall, dass keine Anordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt indiziert ist oder der Wunsch besteht die Kosten als Selbstzahler:in zu übernehmen, haben wir für unsere Gruppenangebote Pauschalpreise definiert, im Sinne eines präventiven Angebots (auf Anfrage). Das Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten, das Paarsetting 75 Minuten und das Gruppensetting 90 Minuten plus 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit. Die Abrechnung erfolgt nach dem kantonal üblichen Tarif 2.58 CHF/ Minute. Die Abrechnung der Gruppenangebote erfolgt nach der Divisormethode, das heisst der Betrag wird auf die Teilnehmer:innen (mind. 3 Gruppenteilnehmer:innen) aufgeteilt. Telefonate, allfällige Berichte und andere Leistungen in Abwesenheit des Patienten werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet. Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Verrechnung abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt, bei Nichterscheinen wird der volle Tarif in Rechnung gestellt. Diese Kosten gehen nicht zu Lasten der Versicherung. Wir unterstehen der Schweigepflicht. Alle Daten werden gemäss den Vorschriften aufbewahrt und vertraulich behandelt. Die Kommunikation per Kontaktformular und E-Mail ist unverschlüsselt und kann von Dritten abgefangen werden. |